Bis auf die Queen und den Papst, hat es vermutlich jeder schon einmal gemacht: jemandem den Mittelfinger gezeigt. Für Timothy Hill war es im Dezember des vergangenen Jahres zu einer Art Hobby geworden. Der Engländer wurde nach Angaben der Polizei von North Yorkshire in dieser Zeit dreimal geblitzt – und zeigte jedes Mal den Stinkefinger in die Blitzerkameras. Das hatte für den 67-Jährigen nun harte Konsequenzen.
Aber warum zeigte Hill überhaupt den Mittelfinger? Anders als viele zunächst vermuten würden, ärgerte er sich nicht darüber, das er geblitzt wurde. Ganz im Gegenteil: Er war sich sicher, die Polizei könne ihm nichts nachweisen. In seinem Wagen hatte er nämlich ein Störgerät eingebaut, dass die Radarfallen daran hinderte, die Geschwindigkeit zu messen. Hill fuhr zwar jedes Mal so schnell, dass die Blitzer ausgelöst wurden. Allerdings konnten die Geräte nicht erfassen, wie schnell er fuhr.
Richter verhängt abschreckende Strafe
Die Beamten leiteten deshalb nun eine Untersuchung gegen ihn ein. Als Hill davon Wind bekam, warf er das Störgerät in den Fluss hinter seinem Haus in Grassington und stritt zunächst alle Vorwürfe ab. Erst nach ausgiebiger Befragung gestand er und gab zu, ein solches Gerät genutzt zu haben.
Nun wurde er vom Gericht wegen "Behinderung der Justiz" zu acht Monaten Haft und 16 Monaten Fahrverbot verurteilt. Der Richter sagte, er sei verpflichtet, eine abschreckende Strafe zu verhängen. Das Urteil traf bei der Polizei von North Yorkshire auf viel Zuspruch: "Wie dieser Fall zeigt, ist das eben kein Kavaliersdelikt", heißt es von einem Sprecher der Polizei. Man werde in Zukunft weiterhin gegen solche Leute vorgehen.
Doch wie sieht die Rechtslage eigentlich in Deutschland aus? Muss man wegen eines solchen Vergehens hier auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen?
Großbritannien kein Vergleich zu Deutschland
"Für das Zeigen des Mittelfingers auf keinen Fall", sagt Stefan A. Harder, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg. "Es erfüllt zwar den Straftatbestand der Beleidigung im Straßenverkehr. Allerdings ist die Rechtsfolge maximal eine Geldstrafe zwischen zehn und 20 Tagessätzen." Bei der Höhe der Geldstrafe komme es darauf an, ob man bereits vorbelastet bzw. vorbestraft sei.
Auch im Falle des Störgeräts drohe keine Freiheitsstrafe. Laut Straßenverkehrsordnung ist es zwar untersagt, "ein technisches Gerät mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Im schlimmsten Fall droht aber im Vergleich zu Großbritannien "nur" eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.