"Ey, brauchst du was?" Solche Sätze hört man in einschlägigen Stadtteilen und in Bahnhofsnähe deutscher Großstädten öfter mal. Der typische Dealer ist männlich und meistens nicht viel älter als 40 Jahre. "Was die können, kann ich schon lange", dachte sich jetzt wohl eine 72-Jährige aus dem Münchner Stadtteil Schwabing. Die Frau wurde nämlich wegen Gras-Dealens verurteilt.
Ein Gramm Cannabis für 15 Euro
In mindestens 24 Fällen soll die "Kiffer-Oma" aus ihrer Wohnung heraus Cannabis verkauft haben – ein Gramm für stolze 15 Euro. Muss offenbar gutes Zeug gewesen sein. Der Einkaufspreis soll nämlich schon bei 10 Euro pro Gramm gelegen haben. Über 260 Gramm hortete die Rentnerin in ihrer Wohnung im Keller des Hauses. Doch nicht alles war nach Angaben der 72-Jährigen zum Verkauf gedacht. Wie sie dem Gericht erklärte, griff sie auch selbst gerne mal zur Tüte. Ein bis zwei Gramm hat sie nach eigenen Angaben pro Tag geraucht.
260 Gramm Cannabis im Keller
Ermittler wurden über einen Mann, der am Flughafen München mit einem Gramm Gras festgenommen wurde, auf die dealende Frau aufmerksam. Mit der angegeben Handynummer und der Adresse konnten Beamte die Wohnung der Rentnerin ausfindig machen. Den Großteil der sichergestellten Menge fanden die Polizisten im Keller des Hauses.
Relativ milde Strafe für die dealende Oma
Und obwohl der Freistaat Bayern nicht gerade für seine liberale Drogenpolitik bekannt ist, kam die "Kiffer-Oma" mit einer relativ milden Strafe davon. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, deren Vollstreckung allerdings auf Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Darüber hinaus muss sie 2000 Euro Strafe zahlen. Das kann man durchaus als Überraschung bezeichnen.
Die zuständige Richterin begründete das lasche Urteil wie folgt: Es spreche "zugunsten der Verurteilten „….dass sie geständig war, dass es sich bei dem Marihuana um eine sog. weiche Droge handelt, die zum großen Teil sichergestellt werden konnte, und dass ein überwiegender Teil der Betäubungsmittel für den Eigenkonsum bestimmt war, um damit ihre Appetitlosigkeit und ständige Gewichtsabnahme zu therapieren. Ferner ist die Angeklagte nicht vorbestraft. (…) Auch ist das hohe Alter der Angeklagten zu ihren Gunsten zu berücksichtigen."