Laut Anklage hatte die 23-Jährige in dem Haus ihrer Mutter zwischen 2016 und 2023 die Zwergspitzzucht betrieben, obwohl sie dafür keine tierschutzrechtliche Erlaubnis hatte. Die Hunde wurden dabei laut Staatsanwaltschaft in tierschutzwidriger Weise gehalten, was zu Erkrankungen und gestörtem Verhalten bei den 66 noch aufgefundenen Tieren geführt habe.
Allein zwischen April 2020 und März 2024 soll die 23-Jährige 124.000 Euro erwirtschaftet haben. Die 63 Jahre alte Mutter soll sie dabei unterstützt haben.
Mutter und Tochter sollen dem Urteil zufolge jeweils 1800 Euro Geldstrafe wegen "Zufügung von Schmerzen und Leiden betreffend ein Wirbeltier in 44 tateinheitlichen Fällen" bezahlen, wie der Gerichtssprecher mitteilte. Die 23-Jährige wurde zudem wegen "vorsätzlicher gewerbsmäßiger Zucht von Wirbeltieren ohne Erlaubnis" in 55 Fällen zu einer Geldbuße von knapp 139.000 verurteilt. Das Urteil fiel am Donnerstag.