Seit einer Reform im Jahr 2021 sind rund 17.000 Menschen deutsche Staatsbürger geworden, denen dies aufgrund früherer geschlechterdiskriminierender Regelungen zuvor verwehrt war. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Abgeordneten Ferat Kocak (Linke) hervor.
Dabei geht es vor allem um Menschen, die vor dem 1. Januar 1975 als eheliche Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters geboren wurden und dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erwerben konnten, sowie um ihre Abkömmlinge. Ebenfalls betroffen von Diskriminierung waren bis zu einer Reform im Jahr 2021 Menschen, die vor dem 1. Juli 1993 als nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter geboren wurden.
Durch eine früher geltende Regelung im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, das in Teilen noch nach dem Zweiten Weltkrieg galt, verloren früher auch Kinder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter später einen Ausländer heiratete.
Immer mehr Menschen holen sich Belege für deutsche Staatsangehörigkeit ein
Mit einer im August 2021 geschaffenen Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht wollte der Gesetzgeber hier Abhilfe schaffen. Mit der Reform sollen Nachteile beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeglichen werden, die aufgrund von Geschlechterdiskriminierung entstanden waren. Den Betroffenen wurde eine Frist von zehn Jahren eingeräumt, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bald endet die erste Hälfte dieses Zeitraums und es zeigt sich, dass das Interesse der Berechtigten daran, die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine entsprechende Erklärung zu erhalten, ungebrochen ist. Nach 2.865 Menschen, die 2022 eine Urkunde erhielten, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit belegt, waren es in den zwei Folgejahren jeweils mehr als 3.000 Urkunden, die ausgestellt wurden.
Im vergangenen Jahr bescheinigten das Bundesverwaltungsamt und die Bundesländer 5.614 Menschen auf Basis der Reform, dass sie Deutsche sind. Auch in diesem Jahr setzt sich der Trend fort. Bis zum 9. April wurden nach entsprechenden Anträgen laut Bundesregierung bereits 1.941 Urkunden ausgestellt.
Wenige negative Bescheide
Abgelehnt wurden eine solche Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit den Angaben zufolge lediglich in 270 Fällen. Allerdings weist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf hin, dass negative Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder ihrem Wirksamwerden erfasst würden – also mit Verzögerung.
Der Abgeordnete Kocak hatte von der Bundesregierung auch wissen wollen, ob sie eine mögliche Verlängerung der Zehn-Jahres-Frist für erforderlich halte. Das ist nicht der Fall. Das Bundesinnenministerium lässt wissen, man sehe dafür gegenwärtig keine Veranlassung. Alle potenziell Erklärungsberechtigten und deren Abkömmlinge hätten ausreichend Zeit erhalten, auf diese gesetzliche Möglichkeit zu reagieren, heißt es in der Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Kocak sieht das anders. Er sagt: „Hier geht es darum, ein historisches Unrecht aufzuheben.“ Dass jedes Jahr mehr Fälle positiv beschieden würden, zeige, dass es einen anhaltenden Bedarf an dieser Regelung gebe, weshalb jetzt schon an eine Verlängerung oder Entfristung gedacht werden sollte.