Bessere Ersteinschätzung: Neue Notfallversorgung soll Rettungsstellen entlasten

Rettungswagen
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Stundenlange Wartezeiten, Bagatellfälle und fehlende Ressourcen für echte Notfälle: Die Bundesregierung will die Zahl der in den Rettungsstellen der Krankenhäuser behandelten Menschen deutlich reduzieren. Das Kabinett beschloss eine Reform der Notfallversorgung, die auf eine bessere Ersteinschätzung setzt, damit Patientinnen und Patienten die Notaufnahmen gar nicht erst aufsuchen. Dazu soll die Rufnummer 116117 zu einer Akutleitstelle ausgebaut werden - doch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verwies umgehend auf fehlende Ressourcen.

Nötig sei eine "flächendeckende Notfallversorgung, die im Ernstfall auch schnell Hilfe leistet", stellte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Mittwoch klar. Zugleich sei "in ganz vielen Fällen eben nicht das Krankenhaus" der richtig Ort für die Behandlung. Daher müssten sowohl die Kliniken als auch die Rettungsdienste entlastet werden - letztlich ließen sich damit jährlich 1,2 Milliarden Euro einsparen.

Die Telefonnummer 116117 soll gestärkt werden, das ist die Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die mit Terminen weiterhilft. Nun soll über die Nummer auch eine Akutleitstelle erreichbar sein, die eine Ersteinschätzung vornimmt und über die weitere Behandlung entscheidet. Dazu soll die Nummer auch enger mit der Notrufnummer 112 verzahnt werden. Die 112 bleibe bestehen, besonders in ganz dringenden Fällen wie Herzinfarkten, sagte Warken.

Außerdem sollen in ganz Deutschland an ausgewählten Krankenhäusern sogenannte Integrierte Notfallzentren aufgebaut werden. Sie sollen nach den Plänen des Ministeriums aus einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, einer Notdienstpraxis und schließlich der Notaufnahme eines Krankenhauses bestehen. Ziel ist es, Behandlungen wenn möglich ambulant vorzunehmen, ohne die Notaufnahmen zu belasten. In den Notdienstpraxen sollen auch Medikamente für den akuten Bedarf verordnet werden dürfen.

Diese Maßnahmen sollen insgesamt zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beitragen. In den Rettungsstellen werden derzeit jährlich etwa 13 Millionen Fälle akut versorgt. Mit den Reformen soll das Aufkommen um rund zehn Prozent reduziert werden.

Die Reform schreibt außerdem gesetzlich fest, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen rund um die Uhr eine Akutversorgung sicherstellen müssen, auch über die aufsuchende Versorgung zu Hause. Dabei sollen auch die Möglichkeiten der digitalen und telemedizinischen Versorgung ausgebaut werden.

Schließlich ist geplant, den Rettungsdienst als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Die Versorgung vor Ort und die Betreuung beim Transport würden damit als Teil der Krankenbehandlung anerkannt, teilte das Gesundheitsministerium mit. Das bilde die "Realität des Rettungsdienstes als hochspezialisierter Dienst zur Versorgung von Notfällen besser ab als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrkosten". Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) lobte das in der Mediengruppe Bayern als längst überfälligen Schritt zur Professionalisierung und Aufwertung des Berufsbildes.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterstützte grundsätzlich die Reform, vor allem die geplante Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen für Akutfälle rund um die Uhr. Der GKV mahnte aber an, dass ein Ausbau der Strukturen "mit Augenmaß erfolgen" müsse und die Kassenärztlichen Vereinigungen "nicht vor unlösbare Personal- und Organisationsprobleme stellen" dürfe.

Genau davor warnte aber die Kassenärztliche Bundesvereinigung: Es gebe "für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen", erklärten die drei Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. "Es hilft nichts, es trotzdem ins Gesetz zu schreiben." So würden Menschen unhaltbare Versprechungen gemacht.

Die KBV argumentierte, es passe "hinten und vorne nicht zusammen", dem ambulanten Bereich im GKV-Stabilisierungsgesetz über fünf Milliarden Euro wegnehmen zu wollen und zugleich das Leistungsversprechen "aufzublähen". Vielmehr müssten Patientinnen und Patienten in die Pflicht genommen und Missbrauch der Strukturen verhindert werden. Das forderte neben der KBV auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnete die Reform als "unrealistisch". Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, es fehlten "schlichtweg die stationären und ambulanten, personellen Ressourcen". Es seien daher Zweifel berechtigt, "ob dieser Flaschenhals Menschen in Notsituationen zur bestmöglichen Behandlung verhilft".

Von einzelnen Krankenkassen kam überwiegend Zuspruch - besonders für die Ersteinschätzung, die geplante bessere digitale Zusammenarbeit und die Einstufung des Rettungsdienstes als Teil der Krankenbehandlung. Jedoch müssten unbedingt bundesweit einheitliche Regeln für die Ersteinschätzung und die Integrierten Notfallzentren erarbeitet werden, forderten etwa die Betriebskrankenkassen sowie die AOK.

AFP