Er bekleidete demnach einflussreiche Positionen in einem Moscheeverein und einer Arabischschule in der Region Hannover und berichtete hochrangigen Mitgliedern der Organisation regelmäßig über Veranstaltungen der Vereine. Zudem engagierte er sich in der Öffentlichkeitsarbeit.
Das Urteil entsprach der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass der Angeklagte die Tatvorwürfe eingeräumt habe. Zudem habe seine Beteiligung nicht der Vorbereitung von Anschlägen gedient. Der Mann distanzierte sich darüber hinaus bereits ab Juli 2018 von der vom Iran unterstützten Hisbollah-Miliz im Libanon und zeigte hochrangige Mitglieder bei den Polizeibehörden an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.