In der Bundesrepublik habe das Bundesverfassungsgericht maßgeblich dazu beigetragen, "unseren demokratischen Rechtsstaat zu festigen" und weiterzuentwickeln, betonte Faeser. Das Gericht habe sich "als Hüter im Institutionsgefüge etabliert" und müsse nun abgesichert werden.
Ziel der geplanten Grundgesetzänderung ist es, das Gericht besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien abzusichern. Auf die Stärkung des Verfassungsgerichts haben sich SPD, CDU/CSU, die Grünen und die FDP verständigt. Nötig für die Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.
In der Verfassung festgeschrieben werden soll insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern sowie deren Amtszeitbegrenzung auf jeweils zwölf Jahre. Bisher könnte dies durch einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag geändert werden.