"Es ist unser ausdrückliches Ziel, weitere Badeunfälle im Rhein in Düsseldorf zu verhindern", erklärte Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU). Düsseldorf hat dazu eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Diese gilt für das gesamte Stadtgebiet entlang des Rheinufers.
Ausgenommen von dem Verbot sind Arbeit und Übungen von Behörden, Rettungsdiensten oder der Feuerwehr sowie genehmigte Veranstaltungen. Wasserfahrzeuge dürfen an den vorgesehenen Stellen zu Wasser gelassen oder herausgezogen werden. Beim An- und Ablegen von Booten darf außerdem kurzzeitig ein- oder ausgestiegen werden. Auch Angeln und Watfischen ist weiter erlaubt.
Die Stadt wies darauf hin, dass der Rhein ein stark befahrenen Fluss "mit tückischen Strömungsverhältnissen, Wellenschlag durch vorbeifahrende Schiffe sowie stark wechselnden Wasserständen" sei. Das Baden im Rhein sei auch für geübte Schwimmer "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben". Schon in direkter Nähe des Ufers drohten unvorhersehbare Gefahren, so könnten Menschen von Wellen oder Strömungen erfasst und abgetrieben werden.
Keller appellierte darum erneut "an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden, denn das ist nicht nur verboten, sondern vor allem lebensgefährlich".
Nach einer vergangene Woche veröffentlichten Zählung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres in Deutschland mindestens 236 Menschen ertrunken.