Die Tat war als heimtückischer Mord angeklagt, das Gericht stufte sie am Ende aber als Totschlag ein. Es ging von verminderter Schuldfähigkeit des psychisch erkrankten Beschuldigten aus. Objektiv handelte dieser demnach zwar heimtückisch. Ihm fehlte aber das sogenannte Ausnutzungsbewusstsein, er kalkulierte die Arg-und Wehrlosigkeit seiner Frau also nicht bewusst ein.
Nach Angaben der Sprecherin ließ sich das Gericht von einem Gutachter beraten und stufte den Angeklagten als vermindert schuldfähig ein. Der Rentner, der seine Partnerin nach bald 40 gemeinsamen Ehejahren erstach, litt demnach bei der Tat an Depressionen und einer akuten Belastungsstörung.
Die Tat ereignete sich im gemeinsamen Wohnhaus des Ehepaars im Stadtteil Rönneburg. Laut Anklage soll der 77-Jährige ein Messer aus der Küche geholt und "völlig unvermittelt" auf seinen Ehefrau eingestochen haben. Demnach versetzte er ihr mindestens 82 Messerstiche in Hals, Kopf und Oberkörper.