Die elektronische Fußfessel für verurteilte Täter gilt als ein Mittel zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Mithilfe von GPS-Empfängern, die der Täter und auch die bedrohte Frau mit sich führen, wird die geografische Distanz überwacht. Kommt der Täter dem möglichen Opfer zu nahe, wird ein Alarm ausgelöst, der die Polizei informiert. In Spanien wird dieses Mittel bereits angewandt.
Hintergrund für Hubigs Vorstoß, das Instrument auch in Deutschland einzuführen, sind in den vergangenen Jahren gestiegene Fallzahlen häuslicher Gewalt hierzulande. "In Deutschland ist es leider erschreckend alltäglich geworden, dass Frauen von ihren Partnern, von ihren Ex-Partnern brutal angegriffen werden, und das können wir nicht akzeptieren", sagte Hubig im Bundestag. Sie kündigte auch erneut an, das Sorge- und Umgangsrecht verurteilter Gewalttäter für ihr Kind einzuschränken.