Bundesregierung
Mehr Schutz vor digitaler Gewalt: Ministerin Hubig stellt Entwurf vor

Justizministerin Stefanie Hubig stellte den Gesetzentwurf in Berlin vor
Justizministerin Stefanie Hubig stellte den Gesetzentwurf in Berlin vor: „In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich die digitale Gewalt gegen Frauen“
© Bernd von Jutrczenka / DPA
Der neue Gesetzentwurf zur digitalen Gewalt soll Lücken im Strafrecht schließen. Justizministerin Stefanie Hubig hat ihn in Berlin vorgestellt.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Freitag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Lücken im Strafrecht schließen soll und Opfern mehr Möglichkeiten gibt, sich zur Wehr zu setzen. Das Gesetz richtet sich gegen pornografische Deepfakes – also gefälschte Bildaufnahmen, die ohne Einwilligung der Betroffenen mit künstlicher Intelligenz erstellt werden. Es nimmt aber auch eine ganze Reihe weiterer Erscheinungsformen von Netz-Gewalt ins Visier.

Das Erstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Derzeit ist etwa das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar.

Stefanie Hubig: Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen

„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen, und sie betrifft Millionen Menschen in Deutschland“, sagte Ministerin Hubig in Berlin. „Frauen sind dabei besonders betroffen: In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich die digitale Gewalt gegen Frauen.“ Digitale Gewalt könne „im Einzelfall genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt: Sie kann Menschen zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören“.

Die zunehmende Digitalisierung habe „einen neuen, virtuellen Raum zur Begehung von Rechtsgutsverletzungen mit digitalen Mitteln eröffnet und damit neue Formen der Gewalt – die digitale Gewalt – ermöglicht“, heißt es in Hubigs Entwurf. Das Gesetz sei nötig, um diese neuen Formen von Gewalt verfolgen zu können.

Das Thema digitale Gewalt hatte kürzlich in Zusammenhang mit Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann große öffentliche Aufmerksamkeit gefunden.

Gesetz führt neue Straftatbestände ein

Das geplante Gesetz führt mehrere neue Straftatbestände ins Strafgesetzbuch ein: Die Herstellung und Verbreitung von sexualisierten Deepfakes soll ebenso erfasst werden wie die Verbreitung von sonstigen – nicht sexualbezogenen – Deepfakes, welche die Persönlichkeitsrechte eines anderen Menschen verletzen. Ferner soll auch die Verwendung von Informationstechnik – wie von GPS-Trackern – zur heimlichen Überwachung anderer Menschen in einer neuen Strafvorschrift geregelt werden.

Das Gesetz soll es Opfern von digitaler Gewalt zudem leichter machen, per gerichtlichem Verfahren Auskunft über die Identität des Urhebers zu bekommen. Das soll es auch ermöglichen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche einfacher durchzusetzen. Gerichte sollen zudem künftig früher als bisher die Plattformbetreiber verpflichten können, einschlägige Daten zu speichern, um einem Verlust der Daten – und damit eines wichtigen Beweismittels – vorzubeugen.

Ferner sollen Richterinnen und Richter künftig einfacher die Sperrungen von Nutzerkonten anordnen können, „um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Dadurch sollen auch künftige Rechtsverletzungen unterbunden werden. Die Konten sollen auch gesperrt werden können, wenn es nicht gelingt, den Inhaber zu identifizieren.

Gesetz zielt auf verschiedene Erscheinungsformen digitaler Gewalt

Der Gesetzentwurf listet ausdrücklich eine ganze Reihe von Erscheinungsformen digitaler Gewalt auf, gegen die sich die Neuregelung wendet: So geht es etwa um „Hate Speech“, also abwertende, bedrohliche oder gewaltverherrlichende Beiträge im Internet; um „Doxing“, also das unerlaubte Veröffentlichen persönlicher Daten wie Adresse oder Telefonnummer; um „Cyberflashing“, also das unerwünschte Zusenden von Bildmaterial, das Gewalttätigkeiten und/oder Pornografie enthält.

Des Weiteren geht es um „Cybergrooming“, also das gezielte Ansprechen Minderjähriger im Internet mit sexueller Absicht; um „Cyberstalking“, also das Verfolgen, Belästigen und/oder Überwachen einer Person mit digitalen Technologien; um „Cybermobbing“, also das Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen über digitale Medien; um Identitätsmissbrauch, also das Kommunizieren unter einem gefälschten Profil zum Nachteil eines anderen Menschen, und um andere Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt.

AFP
tis

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