Eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition hat plötzlich ein Fragezeichen verpasst bekommen: die Bafög-Reform. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär stellte das Abkommen am Wochenende öffentlich infrage.
Die Situation Studierender in Deutschland sei privilegiert, erklärte die CDU-Politikerin in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Es gibt keine Studiengebühren, und der Staat ermöglicht vielen jungen Menschen überhaupt erst ein Studium.“ Es sei „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“.
Mit ihrem Vorstoß verärgerte Bär den Koalitionspartner SPD – und (potenzielle) Bafög-Empfänger. Aber worum geht es in der Debatte eigentlich genau? Ein Überblick.
Wie ist Bafög geregelt?
Das Kürzel Bafög steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Darunter fallen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung mit einem Zuschuss des Staates fördern lassen können. Das Gesetz soll auch Menschen mit einkommensschwachem Hintergrund ein Studium ermöglichen und für mehr Chancengleichheit sorgen.
Wer Bafög beantragt, muss Vermögen und Einkommen vollständig offenlegen. Danach – und nach dem Einkommen der Eltern – wird die Förderung berechnet.
Wie viel Geld bekommen Empfängerinnen und Empfänger?
Das hängt stark von der individuellen Situation ab. Empfängerinnen und Empfänger können derzeit maximal 992 Euro im Monat bekommen – darin enthalten sind Wohn- und Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung sowie Semestergebühren. Dazu können sie bis zu 556 Euro monatlich auf Minijobbasis dazuverdienen, ohne dass die Förderung angepasst wird.
Schülerinnen und Schüler erhalten Bafög als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen. Studierende bekommen die Förderung zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen.
2024 erhielten 610.000 Menschen Bafög. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 2000. Durchschnittlich bekamen Empfängerinnen und Empfänger 635 Euro pro Monat. Nach der Einführung in den 1970er-Jahren wurde fast die Hälfte der Studierenden gefördert, im Jahr 2019 waren es nur noch weniger als 12 Prozent.
Was steht im Koalitionsvertrag?
Union und SPD haben sich laut Koalitionsvertrag auf eine Reform geeinigt. Das Gesetz soll demnach „in einer großen Novelle“ modernisiert werden. Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, soll von derzeit 380 auf 440 Euro im Monat angehoben werden. Auch der Grundbedarf, der aktuell bei 475 Euro im Monat liegt, soll erhöht werden. Beides soll zum Wintersemester 2026/27 erfolgen.
Zur Einordnung:
- Die Grundsicherung – also das Existenzminimum – beträgt bei Alleinstehenden 563 Euro, bei Paaren 506 Euro pro Person. Bafög-Empfänger leben damit teilweise unter dieser Grenze.
- Deutschlandweit liegen die Kosten für ein WG-Zimmer bei durchschnittlich 493 Euro. Die lokalen Unterschiede sind teils erheblich.
Warum steht die Erhöhung nun infrage?
Weil die Bundesregierung ein Haushaltsloch in Milliardenhöhe hat – und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil alle Ministerien aufgefordert hat, Geld zu sparen. Die Reform war zwar zugesagt, doch stünden alle Vereinbarungen im Koalitionsvertrag „unter Finanzierungsvorbehalt“. Das erklärte Stefan Kornelius, Sprecher von Bundeskanzler Friedrich Merz, am Montag.
Wie fallen die Reaktionen aus?
Gemischt. Schon Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte kürzlich, man werde staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Bafög absehbar nicht erhöhen können.
Der Koalitionspartner SPD ist deshalb auf Zinne – und fordert, das Bafög wie im Koalitionsvertrag vereinbart zu erhöhen. Aber auch aus der CDU erhält Bär Gegenwind: Die Reform sei „kein unverbindliches Wunschprogramm, sondern eine politische Zusage an die junge Generation“, sagte Dennis Radtke dem „Tagesspiegel“. Radtke ist der Chef des CDU-Sozialflügels.
Auch Studierendenvertreter kritisierten die Aussagen von Bär aus mehreren Gründen. Die Forschungsministerin unterstelle Studierenden Faulheit, sagte Katharina Rummenhöller, Vorständin der Bundesstudierendenvertretung fzs. Mehr als zwei Drittel der Studierenden hätten einen Nebenjob. Juso-Chef Philipp Türmer warf Bär im Deutschlandfunk vor, „saudumme Klischees“ zu wiederholen.
Laut dem Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung lag die Erwerbsquote unter Studierenden zwischen 20 und 24 im Jahr 2023 tatsächlich bei 56 Prozent.
Wie geht es weiter mit der Förderung?
Die Antwort dürfte betroffene Studierende erst einmal nicht zufriedenstellen: Wie es weitergeht, wird sich in einigen Wochen zeigen. Dann muss die Bundesregierung den Bundeshaushalt für 2027 sowie die Finanzplanung für die kommenden Jahre beschließen.
Trete die gesamte Reform wie vereinbart in Kraft, werde sie in dieser Legislatur rund eine Milliarde Euro kosten, rechnet die „Taz“ vor. Nur die Erhöhung der Wohnkosten von 380 auf 440 Euro würde den Bund demnach etwa 70 Millionen Euro kosten.
Ein – zugegeben polemischer – Vergleich: Allein der zweimonatige Tankrabatt kostete rund 1,6 Milliarden Euro.
Quellen: Koalitionsvertrag, Statistisches Bundesamt, Bundesministerium für Forschung, Tagesschau, Hessenschau, mit Informationen der Nachrichtenagentur DPA