Die reduzierte Strafe begründete das Gericht damit, dass es der erste Gesetzesverstoß des Landwirts war. Außerdem sei seine persönliche Situation wegen einer Erkrankung seiner Ehefrau angespannt. Schließlich habe er zugesagt, sich von Veranstaltungen mit Polizeieinsätzen in Zukunft fernzuhalten. Außerdem drohten dem ebenfalls als Lehrer tätigen Mann noch beamtenrechtliche Konsequenzen.
Der politische Aschermittwoch war wegen Ausschreitungen abgesagt worden. Der nun auch in zweiter Instanz verurteilte Mann war Teil einer Menschenansammlung, die sich mit einer Kette gegen die Polizei stemmte.
Die Proteste in Biberach standen im Zusammenhang mit damaligen bundesweiten Bauernprotesten. Bei der Aschermittwochsveranstaltung sollten eigentlich der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) sprechen. Die Absage löste damals Debatten über die politische Stimmung in Deutschland aus.