Die Beschuldigte war nach Feststellungen des Gerichts 2014 aus Wolfsburg nach Syrien gereist. Dort schloss sie sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. Ihr Ehemann war dort als Scharia-Richter sowie als Kämpfer für den IS tätig. Laut Urteil unterstützte die Angeklagte ihn dabei und führte den gemeinsamen Haushalt. Da sie ihre Kinder mit nach Syrien nahm, wurde sie auch wegen der Verletzung von Fürsorge- oder Erziehungspflichten verurteilt.
Der Anklage zufolge war die Frau bereits 2017 nach Deutschland zurückgekehrt. Das Gericht berücksichtigte nach eigenen Angaben strafmildernd, dass sie sich im Prozess vom IS distanzierte und die Vorwürfe weitgehend gestand. Das Urteil entsprach der Forderung der Verteidigung. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine um sieben Monate längere Bewährungsstrafe gefordert.