Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Wer unrichtige Angaben gegenüber den Finanzbehörden selbst korrigiert, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen von einer Strafe befreit werden. Diese Straffreiheit führe zu "Fehlanreizen", zitierten die Funke-Zeitungen aus dem Bundesfinanzministerium. Sie führe und verleite dazu, "Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung im Rahmen der Selbstanzeige zu erklären".
Das Ministerium wird nach eigenen Angaben eine Gesetzesänderung vorschlagen, nach der die Selbstanzeige künftig "oberhalb bestimmter Schwellenwerte" nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirkt. Klingbeil sagte den Funke-Zeitungen: "Wir schützen die, die sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein."
Der Vorstoß ist laut Bericht Teil eines Aktionsplans zur besseren Bekämpfung von Steuerkriminalität. Dieser Plan sieht demnach zudem vor, die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern aufzurüsten. Daten der Finanzbehörden sollen künftig zentral auf einer Plattform gespeichert und mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) ausgewertet werden. Beim Bundeszentralamt für Steuern soll außerdem ein Hinweisgeber-Portal als zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden.