In dem am Freitag veröffentlichten Sektorgutachten Bahn mahnt die Monopolkommission an, dass das Sondervermögen "ausschließlich für zukunftsgerichtete Maßnahmen" verwendet werden darf. Neben der Modernisierung des Schienennetzes sei dies vor allem die Digitalisierung von Abläufen und der Infrastruktur. Es brauche eine "Steuerungs- und Monitoringstelle", um die Finanzflüsse bei der Bahn zu kontrollieren.
Das Gremium spricht sich seit Jahren für eine Zerschlagung der Bahn aus. Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur sollten demnach nicht dem DB-Konzern obliegen, weil dadurch offensichtliche Interessenskonflikte mit Konkurrenzunternehmen entstehen. Die Bundesregierung gründete statt einer Zerschlagung jedoch eine neue Infrastruktur-Gesellschaft der Bahn. Die sogenannte InfraGo soll "gemeinnützig" handeln, gehört aber weiterhin zum Bahn-Konzern.
Die Struktur des Bahn-Konzerns berge das Risiko, dass die Milliarden aus dem Sondervermögen "in alten Strukturen versickern", erklärte die Monopolkommission. "Die Finanzflüsse zwischen der DB AG und ihrer Tochter InfraGo gelten als wenig transparent." Es bestehe daher die Gefahr, "dass öffentliche Mittel nicht wie vorgesehen im Schienennetz ankommen, sondern indirekt durch Quersubventionierungen anderen Bereichen des DB-Konzerns zugutekommen".