Die Frau hielt der Anklage zufolge ihre Schwangerschaft geheim. Am Abend des 29. März dieses Jahres brachte sie von ihrem Lebensgefährten unbemerkt im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Albstadt das Baby zur Welt. Anschließend soll sie das Neugeborene zusammen mit verschmutzten Kleidungsstücken in die Waschmaschine gelegt und die Trommel geschlossen haben.
Dabei nahm die Angeschuldigte der Anklage zufolge billigend in Kauf, dass ihr Lebensgefährte die Waschmaschine später anstellen und das Baby dadurch zu Tode kommen würde. Nachdem die Angeschuldigte aufgrund von Gesundheitsbeschwerden in eine Klinik gekommen war, stellte der Lebensgefährte tatsächlich die Waschmaschine an, nicht ahnend, dass sich darin der Säugling befand.
Durch den Waschvorgang erlitt das Baby ein schweres Schädeltrauma. Laut Obduktion starb es an den Folgen eines ausgedehnten Gehirnödems, wobei auch ein Sauerstoffmangel in der Trommel den Tod des Neugeborenen mitverursacht haben könnte.
Die 35-Jährige schwieg den Angaben zufolge bislang zu den Vorwürfen. Sie befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Das Landgericht Hechingen muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.