Flensburg "Juden haben Hausverbot": Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ladenbesitzer

Antisemitisches Schild in Flensburger Schaufenster
Dieses Schild hing in einem Flensburger Schaufenster
© Sebastian Iwersen / DPA
Ein Schild in einem Flensburger Schaufenster sorgte für einen Aufschrei. Jetzt will die Staatsanwaltschaft den Urheber vor Gericht bringen.

Die Staatsanwaltschaft in Flensburg (Schleswig-Holstein) klagt einen Ladenbesitzer wegen des Verdachts der Volksverhetzung an. Das berichtet unter anderem das "Flensburger Tageblatt". Der 60-Jährige soll durch einen Aushang im Schaufenster seines Ladens "gegen die in Deutschland lebenden Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen zu haben". Die Weise sei geeignet gewesen, "den öffentlichen Frieden zu stören", zitierte das Blatt die Anklagebehörde.

Amtsgericht Flensburg entscheidet über Anklage

Hans-Velten R. hatte bereits in der Presse eingeräumt, ein Schild mit der Aufschrift "JUDEN haben hier Hausverbot !!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen" ausgehängt zu haben. Der Aushang sorgte über die Fördestadt hinaus für entsetzte Reaktionen. Von Erinnerungen "an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte" und "klarem Antisemitismus" war unter anderem die Rede.

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge versuchte sich der Ladeninhaber mit der Aussage zu rechtfertigen, dass alle ihm bekannten jüdischen Menschen nicht gegen den Gaza-Krieg seien. Dieser war im Oktober 2023 durch einen Angriff der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel ausgelöst worden, vor einem Monat trat eine Waffenruhe in Kraft.

Die Polizei hatte nach eigenen Angaben wenige Stunden nach dem Aufhängen das Abhängen des Schilds angeordnet – "zur Gefahrenabwehr", wie ein Sprecher seinerzeit sagte.

Ob die Anklage zugelassen wird und R. sich tatsächlich vor Gericht verantworten wird, muss jetzt das Amtsgericht Flensburg entscheiden. Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft vor.

Quellen: "Flensburger Tageblatt", Strafgesetzbuch, Nachrichtenagenturen DPA und AFP

wue

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