Urteil: Münchner Supermarkt darf 77-Jähriger Hausverbot erteilen
Die Filiale eines Supermarkts in München darf einer Anwohnerin verbieten, dort einzukaufen. Die Klage der 77-Jährigen hatte vor dem Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt keinen Erfolg, wie dieses am Montag mitteilte. Die Filialleitung hatte das Hausverbot mit verschiedenen Vorfällen begründet. Unter anderem habe die Frau Kunden von ihrer über dem Supermarkt liegenden Wohnung aus beschimpft.