Wie im Nachbarland Schweden soll dann im norwegischen Strafrecht künftig als Vergewaltigung nicht mehr nur Geschlechtsverkehr gelten, der durch Gewalt, Drohungen oder Ausnutzung einer hilflosen Person erzwungen wurde. Vielmehr muss es der Reform zufolge künftig eine deutliche Zustimmung zum Sex geben - entweder verbal oder durch eine Geste.
Wenn Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung erfolgt, soll dies künftig mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft werden. Auch Dänemark, Griechenland und Spanien definieren Vergewaltigung bereits nach dem "Nur ja heißt ja"-Prinzip.
Die norwegische Justizministerin Astri Aas-Hansen hatte im April bei der Vorstellung der Strafrechtsreform argumentiert, außer Gewalt und Drohungen könne es auch andere Vergewaltigungsszenarien geben. So könne ein Opfer unter Drogen stehen oder aus Angst wie gelähmt sein und daher zu keiner Gegenwehr in der Lage sein.