Die Tat geschah demnach im April in der gemeinsamen Wohnung im ostwestfälischen Espelkamp. Auslöser der Tat war nach den Urteilsfeststellungen ein Streit: Die Frau wollte an einem Familienausflug mit einer Verwandten teilnehmen, was der Angeklagte anfangs ablehnte. Nach seinem Einverständnis habe die Frau dann ihrerseits eine Teilnahme abgelehnt. In der späten Nacht stach der Mann dann auf die schlafende Frau ein.
Der Angeklagte selbst behauptete, von seiner Ehefrau angegriffen worden zu sein und sich gewehrt zu haben. Das Gericht wertete dies jedoch als Schutzbehauptung. Hinweise darauf, dass die Frau in der Vergangenheit gewalttätig gewesen sei, gab es nicht. Die Beziehung der beiden sei seit Jahren von Gewalt geprägt gewesen, die jedoch ausschließlich vom Angeklagten ausging.
Zum Motiv stellte das Gericht demnach fest, dass der Angeklagte den Drang seiner Frau nach einer gleichberechtigten Beziehung nicht habe ertragen können. Das Gericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an.
Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen fünf Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.