Nach Angaben des Senats gelten ab dem kommenden Jahr in Hamburg Höchstmengen für CO2-Emissionen, die den Minderungspfad des Ausstoßes bis zur Klimaneutralität festlegen. Die Aufteilung auf die Sektoren private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Industrie sowie Verkehr müsse vom Senat festgelegt werden.
Um den Minderungspfad zu prüfen, werde eine jährliche Schätzbilanz eingeführt - die erste müsse bereits für das laufende Jahr erfolgen. Allerdings habe diese Bilanz keine unmittelbaren Folgen, weil noch keine gesetzlichen Höchstmengen gelten.
Die Schätzbilanz für 2026 müsse bis zum 30. Juni 2027 vorgelegt werden. Sollte es eine Überschreitung der vorgegebenen CO2-Emissionen geben, müssen dann den Angaben zufolge innerhalb von fünf Monaten vom Senat Maßnahmen ergriffen werden, um die Überschreitung auszugleichen. Alle Maßnahmen beträfen die eigene Regelungskompetenz des Senats, Bundes- oder EU-Recht seien nicht umfasst.
Der Senat erklärte allerdings, dass nach den vorliegenden Gutachten eine schnellere Emissionsverringerung nur bei den entsprechenden Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden könne. Dazu zählt den Angaben zufolge ein zeitnah zu erreichender Strommix mit 80 Prozent erneuerbarer Energie, ein "exponentieller Hochlauf" der Elektromobilität, eine erheblich gesteigerte Sanierungsrate beim Gebäudebestand sowie geeignete Standorte für die unterirdische Speicherung von CO2.
In dem Volksentscheid hatten am Sonntag 53,1 Prozent der teilnehmenden Wahlberechtigten für den Gesetzentwurf einer Initiative gestimmt. 46,9 Prozent lehnten sie ab.