Die für den 12. Februar geplante vollständige Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag in Karlsruhe einen Eilantrag ab, der auf eine Verschiebung der Wahl bis zur grundsätzlichen gerichtlichen Entscheidung abzielte. Ob die Wiederholung für alle Wahlkreise verfassungsgemäß ist, wird vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren weiter geprüft. (Az. 2 BvR 2189/22)