Der erste Volksentscheid seit 40 Jahren in Baden-Württemberg kann stattfinden: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen Eilantrag gegen die Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen.
Die Karlsruher Richter befanden, dass eine Beschwerde gegen das Referendum unzulässig sei: Sie seien für den von den Antragstellern geltend gemachten Verstoß gegen Vorschriften der baden-württembergischen Landesverfassung nicht zuständig.
7,5 Millionen Baden-Württemberger entscheiden
Mit der Verfassungsklage sollte verhindert werden, dass das für Sonntag angesetzte Referendum stattfindet. Am 27. November sind 7,5 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg aufgerufen, sich für oder gegen das Projekt zu entscheiden.
Die Deutsche Bahn plant, den denkmalgeschützten Kopfbahnhof in Stuttgart zu einem Tunnelbahnhof umzubauen und diesen mit einer neuen Schnellfahrstrecke nach Ulm zu verbinden. Die Proteste gegen das Milliardenprojekt reißen seit fast zwei Jahren nicht ab.