Der Anklage zufolge soll der 51-Jährige die 76 Jahre alte Frau im vergangenen Jahr in ihrem Einfamilienhaus in Hamm in Nordrhein-Westfalen gefesselt und erdrosselt haben. Die Tat beging er demnach, um Geld oder Wertgegenstände aus dem Haus zu stehlen. So soll er unter anderem ein Smartphone und einen Laptop mitgenommen haben. Außerdem habe er nach der Tat mehrere Tage in dem Haus gelebt.
Für Mord wird in der Regel eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Wie das Gericht der Sprecherin zufolge feststellte, ergab sich aber eine verminderte Schuldfähigkeit wegen einer starken Drogenabhängigkeit. Das Gericht verschob daher den Strafrahmen.
Der Angeklagte wurde zudem wegen einer ähnlichen Raubtat verurteilt, bei der das Opfer aber überlebte. Laut Anklage war der Mann schon zuvor in das Haus einer 82 Jahre alten Nachbarin in Hamm eingedrungen. Er bedrängte die Frau mit einem Messer, schnitt ihr unterhalb des Kiefers in die Haut und forderte Bargeld. Schließlich fesselte er die Frau mit einer Kunststoffkordel an den Beinen, bevor er das Haus verließ. Sie konnte sich letztlich befreien und zu einer Nachbarin flüchten.