Wer mindestens 45 Beitragsjahre angesammelt hat, kann zwei Jahre vor dem Regeleintrittsalter ohne Abschläge in den Vorruhestand gehen. Diese Rente für besonders langjährig Versicherte wird umgangssprachlich noch „Rente mit 63“ genannt. Derzeit liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten, die abschlagsfreie Frührente ist aktuell also ab 64 Jahren und vier Monaten möglich. Jährlich nehmen rund 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige diese Möglichkeit neu in Anspruch.
Anlässlich der geplanten Rentenreform werden derzeit zahlreiche Möglichkeiten diskutiert, um die Rentenkassen zu stabilisieren - auch Änderungen bei der Frührente. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums verwies auf die Rentenkommission, die bis zum Sommer Vorschläge für eine umfassende Reform des Altersvorsorgesystems erarbeiten soll. „In der Rentenkommission werden alle diese Fragen auch diskutiert, aber ich kann jetzt da nicht vorgreifen“, sagte sie.
Würde die „Rente mit 63“ gestrichen, dürfte der Staat pro Rentnerjahrgang 9,5 Milliarden Euro sparen, wie das DIW errechnete. Das Wirtschaftsforschungsinstitut zog dafür Erfahrungen aus früheren Reformen heran und stellte eine Modellrechnung für den Jahrgang 1957 an, den aktuell jüngsten, der vollständig im Ruhestand ist.
Die Wissenschaftler gingen in ihren Rechnungen davon aus, dass die Betroffenen ihren Rentenbeginn beim Wegfall der abschlagsfreien Frührente um rund zehn Monate verschieben und dann mit Abschlägen in Rente gehen. Sie müssten also trotz des späteren Rentenbeginns dann zusätzliche Einkommensverluste im Alter in Kauf nehmen.
Die Rentenversicherung würde in diesem Szenario um 10,4 Milliarden Euro entlastet - unter Berücksichtigung der Ausfälle etwa bei Kranken- und Arbeitslosenversicherung blieben 9,5 Milliarden Euro übrig. Die Möglichkeit der Frühverrentung gehöre daher „auf den Prüfstand“, erklärte André Schleiter, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung.
Die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sarah Vollath, erklärte dazu, die potentiellen Einsparungen in Höhe von 9,5 Milliarden bezögen sich nicht auf ein Jahr, sondern auf das gesamte Rentenleben eines Jahrgangs. „Pro Jahrgang sind das somit lediglich 3 Prozent aller Rentenausgaben - und damit wesentlich weniger, als von den Kürzungsfanatikern der Union zuletzt oft behauptet“.
Der Vorschlag, die „Rente mit 63“ abzuschaffen, gehe daher „völlig an der Realität vorbei“, betonte Vollath. „Denn gerade Beschäftigte, die nach einem harten Arbeitsleben körperlich und mental am Ende sind, können nicht länger weiterarbeiten. Sie würden dennoch früher in Rente gehen und Abschläge in Kauf nehmen müssen.“ Wer „45 Jahre lang hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt“ habe, sollte auch in Zukunft frei über seinen Ruhestand entscheiden dürfen.
Einen positiven Effekt sieht das DIW auch darin, dass durch das Hinauszögern der Rente „zusätzlich Arbeitskräfte im Umfang von rund 125.000 Vollzeitkräften zur Verfügung“ stünden. Das seien häufig „erfahrene, gut qualifizierte Beschäftigte“.
Wenn nun der abschlagsfreie Vorruhestand abgeschafft würde, seien allerdings Sonderregeln nötig, heißt es in der Studie. Denn vor allem Menschen mit eingeschränkter Gesundheit oder geringer Beschäftigungsstabilität könnten nicht ohne weiteres verlängern und müssten dann mit Abschlägen in Rente.
Denkbar seien etwa individuelle Gesundheitsprüfungen, Änderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, Nachweise über belastende Tätigkeiten oder die Berücksichtigung des durchschnittlichen Einkommens.