Die Behörde ermittelt gegen sieben Stadtwerke und Fernwärmeversorger. Dabei geht es um neun Fernwärmenetze in vier Bundesländern. Das Verfahren läuft in allen Regionen weiter. Versorger sollen nun die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Um welche Anbieter es sich handelt, teilte das Bundeskartellamt nicht mit.
Preisanpassungsklauseln verwenden die Fernwärmeversorger unter anderem, um veränderte Kosten für die Energie umzuschlagen, die sie bei der Fernwärmeerzeugung nutzen. Den Untersuchungen des Bundeskartellamts zufolge haben die Klauseln jedoch dazu geführt, "dass Preissteigerungen im jeweiligen Untersuchungszeitraum höher ausgefallen sind als gesetzlich zulässig gewesen wäre".
So wurde etwa die Entwicklung der tatsächlichen Kosten des Versorgers nicht korrekt abgebildet. Kostendämpfende Komponenten wurden demnach teilweise nicht berücksichtigt.
Fernwärmeversorger verfügen in ihren jeweiligen Netzgebieten über eine Monopolstellung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können den Anbieter nicht wechseln, wie Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte. "Deshalb unterliegen die Versorger auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot."