Eine erfolgreiche Volksinitiative hätte den Landtag verpflichtet, sich mit dem Anliegen der Initiatoren zu befassen. Nach Angaben der niedersächsischen Wahlleitung wollten diese einen Beschluss des Landtags erreichen, der die Nutzung von Gendersonderzeichen in Veröffentlichungen von Schulen und Behörden des Landes sowie in deren interner und externer Kommunikation untersagt. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte das gelten.
Vor rund einem halben Jahr war bereits in Hamburg ein Volksbegehren gegen Gendersonderzeichen in Verwaltung und Bildungseinrichtungen an fehlenden Unterschriften gescheitert. Darunter zählen etwa Sterne oder Doppelpunkte, die in Worte eingefügt werden. Dies soll Sprache geschlechtergerechter machen und insbesondere die sogenannte generische Maskulinform vermeiden.