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Gast

2. Wohnsitz möglich?

Habe mit meiner Mutter jeweils die Hälfte eines Hauses mit 2 Wohnungen geerbt.
Da meine Mutter schon 85 ist, bin ich täglich in dem Hause. Habe mir auch schon die obere Wohnung mehr oder weniger eingerichtet und will noch einiges renovieren, wie z..B. eine neues Bad. Habe aber mit meinem Mann auch noch eine eigene Wohnung.
Kann ich die Handwerkskosten für dieses Haus auch steuerlich geltend machen, wenn ich nicht dort wohne? Könnte ich in dem Haus eine Zweitwohnung anmelden?
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Antworten (3)
elfigy
Zur letzten Frage. Eine Zweitwohnung können sie immer anmelden. Aber ich würde die Wohnung zunächst für Vermietzwecke renovieren. Da können sie alles absetzen. Ob es dann sinnvoll ist, dort selbst einzuziehen, würde ich lieber den Steuerberater fragen. Es könnte auch vorteilhafter sein, Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen und die Wohnung ohne Anmeldung zu benutzen. Hier fachlichen Rat einzuholen rentiert sich auf jeden Fall. Da würde ich mich nicht auf die Antworten (meine eingeschlossen) in einem Forum verlassen.
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Deho
Das lohnt sich nur, wenn die Zweitwohnungssteuer nicht höher als der gesparte Betrag ist.
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Gernot_Kramper
Aufwendungen für ein selbstgenutzes Haus sind in gewissem Maße steuerlich absetzbar - bei Vermietungsabsicht können Sie aber mehr oder minder alles absetzen. Vermietung wäre auch temporäre möblierte Vermietung.

Pauschal: Das kann vor allem dann interessant sein, wenn sie eine echte und teure Sanierung anstreben. Für kleinere Reparaturen lohnt der Aufwand nicht.

Genau kann ihn das nur ein Fachmann im Einzelfall ausrechnen. Sehr wichtig ist der Hinweis mit der Zweitwohnsteuer. Je nach Ort kann ihnen die Zweitwohnungsteuer drohen, oder aber Ärger wegen Leerstand.
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