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Gast

Arbeit mit 50 %

Darf ich mit Behinderung 50 % 160 Std. In 16 Tagen arbeiten
Frage beantworten Frage Nummer 3000284403 Frage melden
Antworten (3)
dschinn
Es steht in der Bibel, was von einem Ruhetag und so...
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ingSND
wenn die 16 Tage am Stück sind, dann dürftest Du das auch ohne Behinderung nicht.
48h/Woche, in Ausnahmefällen bis zu 60h/Woche, dann ist Schicht im Schacht. Mit der Behinderung ist übrigens dann spätestens aales über 48/Woche freiwillig, zu Mehrarbeit (vulgo: Überstunden) zwingen kann Dich niemand
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mantrid
Dürfen darfst du, so lange das Arbeitzeitgesetz (ArbZG) eingehalten wird . Müssen muss du nicht. Das ist in § 124 SGB IX geregelt.
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