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Gast

Betriebskostenabrechnung aufrechnen mit Miete

Hallo auch ans Forum.
Im Januar habe ich meine Betr.k.abrechnung mit einem Guthaben erhalten. Ende Februar habe ich zum ersten mal meine Bankverbindung mitgeteilt, seitdem warte ich auf die Überweisung. Kurze Frage: Muss ich zur Aufrechnung mit der Miete dem Vermieter eine Frist setzen, oder reicht eine Information auf der Überweisung aus ?
Im Mietvertrag wird meiner Ansicht nach eine Aufrechnung bereits eingeräumt: Zitat ... Mit anderen Ansprüchen kann der/die Mieter*in nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Zitat Ende.
Soweit ich weis ist eine Betriebsksotenabrechnung doch rechtskräftig ?
Denis
Frage beantworten Frage Nummer 3000295922 Frage melden
Antworten (2)
DerWissende
Vor der Vornahme einer Verrechnung würde ich dem Vermieter eine Frist, von ca. 2 Wochen, für die Überweisung des Guthabens setzen und im gleichen Schreiben mitteilen, dass das Guthaben mit der laufenden Mietzahlung verrechnet wird, falls das Guthaben nicht fristgerecht überwiesen wird.
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Vandit
Hör nicht auf die erste Antwort der braunen Rosette. Die ist für ihren geistigen Dünnpfiff bekannt.
Selbstverständlich ist eine Betriebskostenabrechnung nicht "rechtskräftig", sondern bei keinem Einwand von Dir unbestritten.
Ein Guthaben muss innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt, eine Aufrechnung entsprechend angekündigt werden. Warum Du auf eine im Januar erhaltene Abrechnung erst Ende Februar Deine Bankverbindung mitteilst und dadurch die Frist zur Auszahlung verlängerst, ist mir rätselhaft. Ebenso wie dieser ganze Passus zur Aufrechnung im Mietvertrag.
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