Gast
Braucht ein Jugendlicher die Zustimmung des geschiedenen Vaters, wenn er mit der Mutter nach Marokko reist?
Antworten (9)
Guggstu hier Da steht nix von Zusatzpapieren. Notfalls kannst du ja beim AA auch mal nachfragen.
Das ist eine Frage des Sorgerechts und da Du das nicht näher erläutert hast, kann ich Dir auch nicht helfen.
Hier geht es nicht um Papiere, sondern um Familienrecht. Und wenn die Eltern das GEMEINSAME Sorgerecht für den Jugendlichen haben, kann der Vater einfach sagen, dass er nicht möchte, dass der Junge nach Marokko fliegt - und dann muss der Junge hierbleiben. Der Vater muss das nicht mal begründen.
Tolle Antwort und toller Link, elfigy, hatte ich vorhin wegen F5 doch glatt nicht gesehen. Um welche Zusatzpapiere, nebst Reisepass, geht es? Außerdem weißt Du ja auch nicht, ob der Jugendliche deutscher Staatsbürger ist, evtl. braucht er ja, als Marokkaner, kein Visum, oder sonstige Papiere, oder als Timbuktuaner alles mögliche. Das dt. AA gibt einem Timbuktuaner bestimmt keine Hinweise zur Einreise nach Marokko.
Das kann der Vater ja dann machen. Das gilt auch, interessiert aber nur in D, wo er dann die Mama anklagen kann. Es fragt niemand nach so einem Papier bei der Ausreise aus D und bei der Einreise nach Marokko. Das berichten übereinstimmend alle alleinreisenden Eltern im Marokko Forum. Bei Kindern mit anderem Nachnamen als das Elternteil, empfielt man dort vorsichtshalber die Mitnahme einer Geburtsurkunde in dem die Mutter mit ihrem Geburtsnamen vermerkt ist. Der steht ja auch im Paß. Aber die Geburtsurkunde hat auch noch (nach den Aussagen im Marokko Forum) niemals jemand verlangt.
elfigy, dann hättest Du doch dem Fragesteller besser den Link zum Marokkoforum gegeben, anstatt zum Auswärtigen Amt, wobei die Staatsbürgerschaft des mitreisenden Jugendlichen noch immer nicht geklärt ist. Du gehst einfach davon aus, dass er deutsch ist, muss aber nicht sein, es gibt ca. 6 Milliarden Undeutsche.
@Meyerhuber, auch das Marokkoforum ist, wie auch dieses hier, von Laien besetzt. Wenn sie der/die Fragesteller/in unsicher ist, ist es besser, er/sie fragt beim AA nach. Dort bekommt man dann eine gültige, kompetente Antwort. In diesem Marokko Forum schreiben zwar Leute, die Erfahrungen haben, aber was ist, wenn sich die Rechtslage geändert haben sollte?
Und falls es sich nicht um deutsche Staatsbürger handelt, hätte das ja in der Frage erwähnt werden können. Ich ging vom Normalfall aus. Es gibt auch ca. 80 Mio Deutsche in Deutschland.
Und falls es sich nicht um deutsche Staatsbürger handelt, hätte das ja in der Frage erwähnt werden können. Ich ging vom Normalfall aus. Es gibt auch ca. 80 Mio Deutsche in Deutschland.
Also gehst Du, liebe elfigy, bei einem Verhältnis von 80 Mio : 6 Milliarden, bei den 80 Mio vom Normalfall aus. Interessant. Wieviele von den 80 Mio sind denn wirklich Deutsche? Nicht dass ein Zugereister schlecht ist, aber Du musst Dir auch mal überlegen, was Du hier von Dir gibst. Ich erinnere nur an das neue Haus in Italien, damit die Enkelprinzessin mit hübschen Kleidern an der Promenade spazieren kann.
So langsam kannst du mir den Buckel runterrutschen Meyerhuber. Ich hab keinen Bock mehr, auf deine Wortklaubereien einzugehen.. Grille dir einen Hamster und mach mal ne Pause.