Eigenbedarf des Vermieters /jetzt drei Monate leer stehend
Hallo,
weiß nicht einmal, ob diese Frage ankommt?!
Es kann doch nicht sein, dass man auszieht, wegen o.g. Bedarf´s und dann feststellen muß, dass lt. Kündigung wegen Exfrau (Trennung, Sohn in Nähe haben wollen, Schreiben v. RA) diese nicht einzieht man ein SCHREIBEN v. VM. dass er auch nicht einziehen will (schriftl. sollen unterschreiben, dass wir darauf verzichten....die Wohnung selber zu nutzen, als VM) und die "Bude" dann noch über drei Monate leer steht.
Was denn jetzt, Grund war übrigens Abrechnung von 65 qm inkl. NBK Abrechnungen der letzten fünf Jahre (Haus war Insolvent, daher über fünf Jahre Abrechnung, aber es sind gerade einmal 50,50 qm mit Schrägen), jedoch demnach über 22% zuviel berechnet worden,....angeschrieben, mehrfahch, nichts, aber die KÜNDIGUNG kam ganz schnell!!!
Na, wenn das nicht eindeutig ist
MfG
Lili
weiß nicht einmal, ob diese Frage ankommt?!
Es kann doch nicht sein, dass man auszieht, wegen o.g. Bedarf´s und dann feststellen muß, dass lt. Kündigung wegen Exfrau (Trennung, Sohn in Nähe haben wollen, Schreiben v. RA) diese nicht einzieht man ein SCHREIBEN v. VM. dass er auch nicht einziehen will (schriftl. sollen unterschreiben, dass wir darauf verzichten....die Wohnung selber zu nutzen, als VM) und die "Bude" dann noch über drei Monate leer steht.
Was denn jetzt, Grund war übrigens Abrechnung von 65 qm inkl. NBK Abrechnungen der letzten fünf Jahre (Haus war Insolvent, daher über fünf Jahre Abrechnung, aber es sind gerade einmal 50,50 qm mit Schrägen), jedoch demnach über 22% zuviel berechnet worden,....angeschrieben, mehrfahch, nichts, aber die KÜNDIGUNG kam ganz schnell!!!
Na, wenn das nicht eindeutig ist
MfG
Lili
Antworten (5)
Ja Lili, die Frage kam an.
Echt witzig, wie du hier Personen mit besonderer sprachlichen Herausforderung persiflierst.
Dieter Hallervorden oder Cindy könnten da bestimmt nen guten Sketch draus machen ...
Allein die Idee, ein Haus könnte wie eine Person insolvent gewesen sein ... ein Brüller ...
Echt witzig, wie du hier Personen mit besonderer sprachlichen Herausforderung persiflierst.
Dieter Hallervorden oder Cindy könnten da bestimmt nen guten Sketch draus machen ...
Allein die Idee, ein Haus könnte wie eine Person insolvent gewesen sein ... ein Brüller ...
Nichts ist eindeutig, Lili.
Abgesehen davon, daß das im ersten Absatz geschilderte tatsächlich so möglich ist, wenn sich die den Eigenbedarf ergebenden Voraussetzungen nach Aussprechen der Eigenbedarfskündigung verändert haben, ohne daß der Vermieter darauf einen Einfluß hatte oder dies zu Zeitpunkt der Kündigung wissen konnte, ist mein einziger Rat, hole dir fundierten rechtlichen Rat, beim Mieterschutzverein oder bei einem Anwalt, wenn du nochmals in diese Wohnung einziehen willst und gegen die NK-Abrechnung vorgehen willst.
Abgesehen davon, daß das im ersten Absatz geschilderte tatsächlich so möglich ist, wenn sich die den Eigenbedarf ergebenden Voraussetzungen nach Aussprechen der Eigenbedarfskündigung verändert haben, ohne daß der Vermieter darauf einen Einfluß hatte oder dies zu Zeitpunkt der Kündigung wissen konnte, ist mein einziger Rat, hole dir fundierten rechtlichen Rat, beim Mieterschutzverein oder bei einem Anwalt, wenn du nochmals in diese Wohnung einziehen willst und gegen die NK-Abrechnung vorgehen willst.
von HPhersel !
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So lange der Vermieter es für sinnvoll oder nötig hält darf die Wohnung leerstehen.
Leerstand alleine hat nichts zu bedeuten. Vielleicht wird die Wohnung gerade saniert oder renoviert? Vielleicht hat derjenige, der die Wohnung ursprünglich beziehen wollte, es sich inzwischen anders überlegt oder ist beispielsweise aufgrund eines Unfalls momentan nicht in der Lage, in die Wohnung einzuziehen?
Der Vermieter hat Dir wegen Eigenbedarfs gekündigt und Du bist ausgezogen. Im Nachhinein hast Du keine Chance, irgendwelche Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen. ein Urteil des Bundesgerichtshofes ( BGH, Az VIII ZR 339/04) stellt klar, dass erstens der Eigenbedarf nur zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen muss und dass zweitens der Mieter dem Vermieter nachweisen muss, dass dieser Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, sofern der Mieter gegenüber dem Exvermieter irgendwelche Ansprüche gelten machen will.
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So lange der Vermieter es für sinnvoll oder nötig hält darf die Wohnung leerstehen.
Leerstand alleine hat nichts zu bedeuten. Vielleicht wird die Wohnung gerade saniert oder renoviert? Vielleicht hat derjenige, der die Wohnung ursprünglich beziehen wollte, es sich inzwischen anders überlegt oder ist beispielsweise aufgrund eines Unfalls momentan nicht in der Lage, in die Wohnung einzuziehen?
Der Vermieter hat Dir wegen Eigenbedarfs gekündigt und Du bist ausgezogen. Im Nachhinein hast Du keine Chance, irgendwelche Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen. ein Urteil des Bundesgerichtshofes ( BGH, Az VIII ZR 339/04) stellt klar, dass erstens der Eigenbedarf nur zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen muss und dass zweitens der Mieter dem Vermieter nachweisen muss, dass dieser Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, sofern der Mieter gegenüber dem Exvermieter irgendwelche Ansprüche gelten machen will.