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Gast

Entsorgung des Materials bei Selbsthilfeschnitt

Trotz mehrmaligem Anmahnen wird das über die Nachbarsgrenze hängende Gehölz nicht geschnitten. Selbsthilfe wird durchgeführt. Wer ist für die Beseitigung des Schnittgutes verantwortlich? Letztendlich ist es ja nicht mein Holz! Wenn ich das Schnittgutes beseitige, kann mir dass Diebstahl vorgeworfen werden?
Frage beantworten Frage Nummer 3000264573 Frage melden
Antworten (1)
Deho
Wirf es dem Nachbarn auf sein Grundstück, dann ist es kein Diebstahl.
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