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IsaSchi23

Gibt es ein gesetzlich bindendes Urlaubsentgeld und Höhe dieses Geldes oder kann das jeder Arbeitgeber selber entscheiden?

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Antworten (4)
Amely Berger
Der Arbeitgeber hat gewisse Freiheiten in der Gestaltung, jedoch ist im Paragraph 11 des Urlaubsgesetz des Bundes vorgeschrieben, dass eine Fortzahlung des Lohnes bei Urlaub zu leisten ist. Und zwar mindestens in der durchschnittlichen Lohnhöhe der vorherigen 13 Wochen, ohne Überstundenzuschlag.Bei Abweichungen sollte man den Arbeitsvertrag überprüfen, ob dort andere Angaben gemacht wurden.
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GuteFrage
Ist eine freiwillige "Kann-" oder eine tarifvertragliche Leistung. Nicht verwechseln mit der gesetzlichen Lohnfortzahlung während des Urlaubs.
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Linasch17
Diese Frage ist leider nicht pauschal zu beantworten. Unterliegt man einem speziellen Tarifvertrag, so ist die Höhe des Urlaubsgeldes in der Regel eindeutig geregelt. Beispiele: Gastronomie derzeitig 8,80 pro Tag; Landwirtschaft derzeit 7,74 pro Tag. Das Urlaubsgeld unterliegt der Pauschalversteuerung.
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Hansmar_tini2
Das Urlaubsentgelt ist in der Tat mit einem Richtwert in Paragraph 11 des Bundesurlaubsgesetze für deutsche Arbeitnehmer festgesetzt. Dieser Richtwert schreibt vor, dass zumindest der Durchschnittswert der letzten 13 Wochen vor Antritt des Urlaubs gezahlt werden muss.Dies gilt aber nicht für extravergütete Überstunden. Es kann je nach Arbeitsvertrag aber auch mehr sein.
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