Gast
Hafttung bei Unfall
Bin gestern auf dem Hof meines Vermieters durch Glatteisbildung gestürztt. Der Laufweg war nicht abgestumpft ( Salz, Sand usw ). Dadurch habe ich mir die rechte Hand gebrochen. Wer ist haftbar?
Antworten (3)
Es könnte der Vermieter sein, aber auch der, der die "Kehrpflicht" hatte. Vielleicht aber auch du selbst, weil du nicht vorsichtig warst. Oder es gibt eine Teilschuld. Wer weiß.
Zunächst einmal liegt sie Verkehrssicherung beim Eigentümer, hier also bei mVermieter. Dieser kann diese Pflicht aber im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Alles andere sollte Dein Rechtsanwalt klären.
Bei der Haftung ist ebenfalls der Eigentümer der erste Ansprechpartner, bei dem du deine Ansprüche geltend machen kannst. Wenn er seine Räum- und Streupflich delegiert hat, kann er auch die Ansprüche entsprechend weiterreichen!
Du als Geschädigter bist nicht verpflichtet die Verträge zu kennen!
Für dich ist der Eigentümer der Ansprechpartner!
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Für dich ist der Eigentümer der Ansprechpartner!