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Gast

Jobcenter Arbeitsmaßnahme

Ich habe mal eine Frage. Meine 19 Jährige Nachbarin fängt im September eine Schulische Ausbildung an. Jetzt hat das Amt bestimmt das sie vom 01.07 bis zum Beginn der Schule noch an der Maßnahme teilnehmen muß. Es kommt dazu das Sie kein Auto und keinen Führerschein besitzt und deshalb müsste sie die ganze Strecke zu Fuß laufen. . Ist das rechtens?
Frage beantworten Frage Nummer 3000124308 Frage melden
Antworten (2)
dschinn
Die Frage ist so ohne weitere Info nicht zu beantworten.

Grundsätzlich sind im Regelsatz auch Fahrkosten enthalten.
Wie also jemand von A nach B kommt ist dem Jobzenter wurscht.
Aber es kommt auch drauf an, was in der Eingliederungsvereinbarung steht und was möglicherweise in der Abtretungserklärung des Maßnahmenträgers steht.

Von weitem betrachtet ist das Kind vermutlich schon im Brunnen ersoffen...

Kann mich immer nur wiederholen und hier den link zum
Erwerbslosen Forum reinstellen, und da sollte man sich einlesen BEVOR man im Jobzenter aufschlägt!
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StechusKaktus
Ich bin schon viele ganze Strecken zu Fuss gegangen und wurde nie deswegen bestraft. Noch nicht einmal, wenn ich Teilstrecken der ganzen Strecke mit Fahrrad oder Tretroller zurückgelegt habe. Ich kenne auch kein Gesetz, das es verbietet.

Ja, es ist rechtens.
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