Christoph_holzern10
Kann ich Kilometergeld auch geltend machen, wenn ich nur ab und zu mehr als 20 km zur Arbeit fahre?
Antworten (2)
Das mit den 20 Km kommt wahrscheinlich aus dem Jahr 2007. Da wurde das Gesetz geändert, dass nur noch Fahrten von über 20 km als Fahrtkosten absetzbar seien. Dies wurde aber im gleichen Jahr vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Scheint aber hängen geblieben zu sein.
Bei der Berechnung wird grundsätzlich der kürzeste Weg von Zuhause zur Arbeit berechnet. Wer Umwege fährt oder ab und zu von woanders startet hat keine Ansprüche. Wenn die Arbeit ab und zu woanders liegt, sieht die Sache anders aus. Da gibt es aber auch klare Richtlinien für. Eine Regelmäßigkeit muss vorliegen.