antonia67
Krawatten abschneiden an Altweiberfastnacht - Schadenserastzpflicht
Wenn ich an Altweiberfastnacht in Köln jemandem eine wertvolle Krawatte zerschneide, bin ich dann schadensersatzpflichtig oder zählt das als kultureller Kollateralschaden?
Antworten (6)
Es gab dazu tatsächlich mal ein Urteil, dass so etwas in dieser Zeit in Kauf zu nehmen ist. Und das war nicht auf einer Party...
Aber das wird wohl von Fall zu Fall entschieden werden.
Aber das wird wohl von Fall zu Fall entschieden werden.
Den Krawattenträger könnte man grobe Fahrlässigkeit unterstellen, was dann die Schadenersatzpflicht minimieren oder aufheben würde, denn die Situation wäre vermeidbar und vorhersehbar gewesen.
Die Kurzfassung: Wenn das "Opfer" nicht offensichtlich die Krawatte trägt um diese abgeschnitten zu bekommen sondern im Business-Look unterwegs ist dann ist der Angreifer Schadenersatzpflichtig. Wenn bei dem "Übergriff" dann auch noch Gewalt angewendet wird bewegen wir uns erst recht im Strafbaren Bereich