Kündigung
Betrieb wird teilweise geschlossen ,Verkäuferinnen wollen alle zum Arzt, der Laden bleibt geschlossen, ist das arbeitsverweigerung?Wir sind alle ziemlich fertig
Antworten (3)
Das mit dem Arzt, sagt man natürlich nicht laut.
Das flüstert man im Kopf und zum Beischläfer, aber nicht in der Firma.
Das flüstert man im Kopf und zum Beischläfer, aber nicht in der Firma.
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Wenn man wegen eines medizinischen Problems dringend einen Arzt aufsuchen muss, ist das keine Arbeitsverweigerung. Bei nicht dringenden Fällen muss man sich um einen Termin außerhalb der Arbeitszeiten bemühen. Ein medizinischen Problem vorzutäuschen wäre Betrug. Generell hat der Arbeitgeber das Recht, eine Krankschreibung vom medizinischen Dienst überprüfen zu lassen. Ein gefakter Beinbruch z.B. ist leicht zu erkennen und bei einer Krankschreibung wegen "Rücken" sollte man sich besser nicht erwischen lassen, wie man schwere Sachen schleppt.
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Als Verkäuferin von Welt, denkt man natürlich mit und stimmt seine Beschwerden wenigstens mit dem PDF-Klassiker
- Lieber krank feiern als gesund schuften - ab, um dann beim Arztbesuch keine unnötige Gesprächszeit zu verdödeln.
- Lieber krank feiern als gesund schuften - ab, um dann beim Arztbesuch keine unnötige Gesprächszeit zu verdödeln.
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