Kündigung während der Probezeit wenn man 1,5 Monate angestellt ist ohne Kündigungsfrist möglich ?
Antworten (11)
Gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit sind zwei Wochen.
In gegenseitigem Einvernehmen ist anderes möglich (z.B., wenn Du bei einem besseren Job Montag anfangen könntest und Dein AG Dich ziehen lässt).
In gegenseitigem Einvernehmen ist anderes möglich (z.B., wenn Du bei einem besseren Job Montag anfangen könntest und Dein AG Dich ziehen lässt).
Nein. Eine fristlose Kündigung ist ohne wichtigen Grund nie möglich. Auch nicht in der Probezeit. Die Kündigungsfrist kann dem Arbeitsvertrag entnommen werden.
So, so, Vandit, und wo hat Gast von einer fristlosen Kündigung geschrieben?
Und wo bitte steht geschrieben, dass eine solche auch während der Probearbeitszeit nicht möglich ist?
Bestenfalls (!) steht im Arbeitsvertrag, unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung möglich ist!
Und wo bitte steht geschrieben, dass eine solche auch während der Probearbeitszeit nicht möglich ist?
Bestenfalls (!) steht im Arbeitsvertrag, unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung möglich ist!
So, so.
Was doch gleich bedeutet "ohne Kündigungsfrist"? Ach ja, das ist ja dann eine Kündigung, der die Frist fehlt. :-))
Wo steht geschrieben, dass eine fristlose Kündigung während der Probezeit unmöglich ist?
Im Arbeitsvertrag steht ganz sicher nicht, unter welchen Bedingungen eine fristlose Kündigung möglich ist. Das regelt § 626 BGB.
Was doch gleich bedeutet "ohne Kündigungsfrist"? Ach ja, das ist ja dann eine Kündigung, der die Frist fehlt. :-))
Wo steht geschrieben, dass eine fristlose Kündigung während der Probezeit unmöglich ist?
Im Arbeitsvertrag steht ganz sicher nicht, unter welchen Bedingungen eine fristlose Kündigung möglich ist. Das regelt § 626 BGB.
Im Arbeitsvertrag kann stehen, was will, eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn sich Beschäftigte ein so gravierendes Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, welches das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Das Gesetz sieht 2 Wochen regulär vor.
Das Gesetz sieht 2 Wochen regulär vor.
Das gilt natürlich auch für den Arbeitnehmer. Wenn keine groben Verstöße gegen Arbeitssicherheit oder Arbeitszeiten vorliegen, gilt die Kündigungsfrist von 2 Wochen.