Fragmal
Müssen von den zurückgegebenen Bildern (hier z.B. die von Gurlitt) Erbschaftssteuern bezahlt werden.
Antworten (1)
Gurlitt ja nun sicherlich nicht, da er nichts erbt. Diejenigen, die die Bilder zurückerhalten, eventuell je nach Rechtslage des Staates in dem sie leben.
Vielleicht ist auch das österreichuische Erbrecht anwendbar, dann kann es sein.
Da die meisten der Bilder Lithographien und andere Drucke sind, die wahrscheinlich unter einem Freibetrag liegen würden eher nicht.
Die Frage stellt sich eher bei den wenigen Bildern, die einen wirklichen Millionenwert haben. Bei denen aber bis jetzt keiner weiß, ob diese an irgendwen zurückgegeben werden müssen.
Vielleicht ist auch das österreichuische Erbrecht anwendbar, dann kann es sein.
Da die meisten der Bilder Lithographien und andere Drucke sind, die wahrscheinlich unter einem Freibetrag liegen würden eher nicht.
Die Frage stellt sich eher bei den wenigen Bildern, die einen wirklichen Millionenwert haben. Bei denen aber bis jetzt keiner weiß, ob diese an irgendwen zurückgegeben werden müssen.