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Gast

Muss ich als Fahrzeughalter die Strafe bezahlen oder der Fahrer. Der kann aber nicht belangt werden, da er zwischenzeitlich wieder zurück in seine Heimat reiste.

Der Fahrer des Fahrzeugs, ein Bekannter des Fahrzeughalters, stellte sein Fahrzeug auf einen Parkplatz, der von Parkdepot gemanaged wird. Ich als Halter sehe mich nicht in der Pflicht, den Schaden beziehungsweise die Strafe zu bezahlen. Wie ist die Rechtslage?
Frage beantworten Frage Nummer 3000294399 Frage melden
Antworten (5)
Vandit
Auf Privatparkplätzen gibt es keine Halterhaftung, da gilt der Vorwurf der Besitzstörung. Und der geht an den Fahrer, nicht den Halter. Du hast also gute Chancen, wenn Du glaubhaft machen kannst, nicht gefahren zu sein, nicht zahlen zu müssen. Nicht gut sind Deine "Bekannten".
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dschinn
Die Liste mit den Ausreden, warum man für eine Verfehlung nicht einsteht, ist lang.
Besonders bei solchen Leuten, die immer nur versuchen abzugreifen, weil alles ja nichts kostet.
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rayer
Auskünfte über Rechtslagen bit es beim Anwalt Deiner Wahl. Hier gibt es bestenfalls gut gemeinte Ratschläge.
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rayer
Auskünfte über Rechtslagen gibt es beim Anwalt Deiner Wahl. Hier gibt es bestenfalls gut gemeinte Ratschläge.
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Vandit
Vermutlich ist das weniger eine Frage, ob etwas nichts kostet, sondern eher eine Frage des Charakters, ob man für Verbocktes auch geradesteht. Wenn man das nie gelernt hat, für sein eigenes Fehlverhalten Verantwortung zu übernehmen, dann kommen Fragen nach der "Rechtslage".
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