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Gast

Muss ich bei nachträglichem Erhalt von Kindergeld Hartz 4 zurückzahlen?

Wenn ich als nicht bei meinen Eltern wohnender Sohn als ALG II Empfänger nachträglich Kindergeld erhalte, muss ich das dann der Agentur für Arbeit melden? Muss ich dann mit Rückzahlungsforderungen rechnen?

Gruß und danke im Voraus!

Oliver K.
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Antworten (1)
rudi1234
Ja, das Kindergeld ist futsch. Nicht Du, Deine Eltern bekommen für Dich Kindergeld.
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