Gast
Schenkungssteuerrelevanz
Wird durch den hälftigen Grundbucheintrag (bei einem Eigenanteil von 5742,32€ für ein Einfamilienhaus) für jemanden Schenkungssteuer fällig, da durch diesen Vorgang sozusagen eine "Schenkung" stattgefunden hat?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
MFG
D.S.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
MFG
D.S.
Antworten (4)
32 % von 5742 sind 1837.44
Diesen Wert erhält man indem man 5742 mit 32 multipliziert und durch 100 teilt.
Die Kurzform ist: 5742 * 32 / 100 = 1837.44
Möchte man 32 % auf 5742 aufschlagen, rechnet man 5742 + (5742 * ( 32 / 100)).
Das ergibt 7579.44. Der Wert hat sich um 1837.44 (32 Prozent) geändert.
Diesen Wert erhält man indem man 5742 mit 32 multipliziert und durch 100 teilt.
Die Kurzform ist: 5742 * 32 / 100 = 1837.44
Möchte man 32 % auf 5742 aufschlagen, rechnet man 5742 + (5742 * ( 32 / 100)).
Das ergibt 7579.44. Der Wert hat sich um 1837.44 (32 Prozent) geändert.
Die für den Taschenrechner noch kürzere Version ist, den Betrag einfach mit 0,32 zu multiplizieren. Das spart einen Rechenschritt. Möchte man den Wert aufschlagen, multipliziert man einfach mit 1,32, das spart noch einen Rechenschritt. Lob der Faulheit!