Gast
Sie erhalten auf diese Angebot 2 Jahre Garantie! Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.
Eben auf einer Online Händlerseite gelesen. Wie ist das zu verstehen? Kann das jemand erklären?
Antworten (3)
Hallo Gast, Gewährleistung und Garantie sind etwas Verschiedenes, obwohl beides oft synonym gebraucht wird. Wenn Du bspw. eine Seagate-HDD kaufst, muß der Händler Dir 2 Jahre Gewährleistung einräumen, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die Firma Seagate räumt Dir aber eine Garantie von 3 Jahren ein, so daß sie auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung noch ein Jahr für Schäden oder Mängel einstehen.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
MfG machine
Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
MfG machine
@ing: Hallo Ing, habe die Frage nochmals gelesen und letztendlich daraus entnommen, daß in diesem Fall der Onlinehändler sowohl die Gewährleistung als auch die Garantie übernimmt, da explizit von Seite des Verkäufers darauf hingewiesen wird. In diesem Fall könnte dem Kunden doch gar nichts Besseres passieren.
Wie siehst Du das?
Mfg machine
Wie siehst Du das?
Mfg machine
@Ing: Ing, na Klar. Aber dieses Risiko bleibt niemandem erspart, ob klein oder groß, siehe Kar***dt/Q****e.
Unser Motto: "Face the heat"
See you later.
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