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Gast

Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben- Rücktritt möglich?

Hallo,
Ich hatte mich bei einer Firma beworben und wurde danach auch zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, zu der ich auch ging. Dort haben wir die Details besprochen und mir wurde mein erster Arbeitstag bekannt gegeben. Jedoch habe ich meinen Vertrag noch nicht unterschrieben. Jetzt habe ich von einer Firma ein Angebot, auf das ich schon länger gewartet hatte bekommen. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll, da mir die andere Stelle viel lieber wäre. Ist ein Rücktritt noch möglich?
Frage beantworten Frage Nummer 3000122714 Frage melden
Antworten (10)
dschinn
So etwas passiert immer mal wieder, viele Firmen kennen das aus Erfahrung.
Ich würde denen einfach ohne großes Tara wieder absagen, evtl. geht das ja auch per E-Mail?

Und aus die Maus
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latura
Ohne Unterschrift ist ja noch gar kein Vertrag zustande gekommen. Du brauchst also von keinem Vertrag zurücktreten. Klar plagt dich jetzt das schlechte Gewissen, aber du solltest an dich selbst denken und dort anfagen, wo du meinst, dass du glücklicher wirst. Es wäre aber fair, der Firma schnellstmöglich abzusagen, in der du nicht anfängst.
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umjo
Heikle Aussage, latura! Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass es für einen Arbeitsvertrag zwingend Schriftform mit Unterschrift braucht. Siehe z.B. hier!
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latura
Ok, umjo akzeptiert. Trotzdem wird das den Fragensteller keinen Mut machen, seiner Glückseligkeit zu folgen. Ich rate dem Frangensteller trotzdem abzusagen und bei der "Wunsch-Firma" anzufangen.

Und mal ganz ehrlich: Als Arbeitnehmer kann ich in der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen und könnte dann trotzdem relativ schnell in dem anderen Unternehmen einsteigen.

@umjo: Ich hoffe, du suchst jetzt nicht die Paragraphen heraus, die die Ausnahmen der 2 wöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit behandeln.
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umjo
Na, dann ist die Sache für mich erledigt!

Und ich gebe Dir recht: 2 Wochen, um allen juristischen Stolperfallen aus dem Weg zu gehen, und dann zum Wunschverein wechseln...
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umjo
rayer, Du greifst Dir die Aufnahme der Arbeit -als das typischste- Merkmal eines bereits geschlossenen Arbeitsvertrags heraus, um daraus herzuleiten, dass 'nix mit mündlich', unterschlägst aber geflissentlich die im weiteren aufgezählten Merkmale
Copy&Paste:
"Entscheidend ist in jedem Fall, dass Einigkeit über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages besteht. Zu diesen wesentlichen Punkten gehören:

1. Einigung, darüber, dass ein Arbeitsvertrag bestehen soll
2. Einigkeit über die Art der Arbeit, also darüber, was Sie tun sollen
3. Höhe der Vergütung"

Der Beginn des Arbeitsverhältnisses ist also nach meinem Verständnis nur eines -wenn auch das stringenteste- von mehreren
Merkmalen.

Und die Punkte 1-3 sind ja wohl nach den Schilderung von Gast erfüllt.

Im übrigen können wir gerne über das Für und Wider diskutieren.
Deine Überheblichkeit kannst Du Dir dabei allerdings gerne sparen!
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umjo
rayer, der Artikel richtet sich sicherlich an den AN. Das ändert doch aber nichts daran, dass die aufgelisteten Kriterien für den Bestand eines -mündlich geschlossenen- Arbeitsvertrages sprechen.
Was für AN und AG gleichermaßen gilt.
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umjo
Es fehlt an einer Einigung darüber, dass ein Arbeitsvertrag bestehen soll, rayer?

Gast schrieb: "...Dort haben wir die Details besprochen und mir wurde mein erster Arbeitstag bekannt gegeben..."

Was braucht's noch an Einigkeit?

Ach ja, die Unterschriften...
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Skorti
Rayer, nein, eine Unterschrift muss nicht erfolgen.

Eine Einigung und somit ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. So wie Ing es schreibt.

Du meinst nun:
Zwei wichtige Kriterien die nicht erfüllt werden:
1. Einigung, darüber, dass ein Arbeitsvertrag bestehen soll.
2. Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Nun behauptest du, dies hätte nicht vorgelegen, aber aus den Informationen geht nichts diesbezüglich. hervor.

Wenn die beiden in dem Gespräch nicht nur "die Details besprochen" haben sondern auch ein Einverständnis getroffen haben, wenn nicht nur gesagt wurde, ihr erster Arbeitstag wäre der 1.7., sondern:
"Wir sehen uns dann am 1.7. ihrem ersten Tag bei uns" und zustimmend mit "Ja" geantwortet wurde, dann ist in den wichtigen Punkten eine Einigung erzielt und der Vertrag ist gültig.

Da der Gast hierzu keine Details gibt, kann es sein, dass keine Entscheidung gefallen ist, aber ich habe noch nie von einem Personaler gehört, der einen Vertrag zugeschickt hätte, wenn das Vorstellungsgespräch nicht mit einer beiderseitigen einvernehmlichen Willenserklärung geendet hätte.
Mit einer solchen Willenserklärung ist das Unterschrieben des Vertrages, wenn nicht ungewöhnliche Details enthalten sind, reine Formsache.
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Sandra20
Da du nichts unterschrieben hast, gibt es auch keinen Vertrag. Einfach mündlich sich bedanken und erklären, dass du dich für ein anderes Angebot entschieden hast.
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