Gast
Sind Schäden, die durch Absinken der Erde und des Regenfallrohrs entstanden sind in der gewährleistung enthalten???
Unser Regenfallrohr brach unten auf, weil darunter das Rohr mit der Erde abgesunken ist. Dadurch konnte viel Schmutz,Steine usw. ins das Rohr eindringen,das danach notdürftig vom Bauunternehmen mit einem Zwischenstück repariert wurde.Jetzt hat sich herausgestellt,dass es komplett verstopft ist.Wasser fließt nicht mehr ab.Das Haus ist 2,75 Jahre alt. Drei Jahre Garantie.
Muss das Unternehmen nun für den Schaden aufkommen???
Muss das Unternehmen nun für den Schaden aufkommen???
Antworten (3)
Offenbar wurde der Unterbau nicht genügend verdichtet, wie auch immer, natürlich muss das Unternehmen für den Schaden aufkommen
Lieber Musca (mit C): Zitat: "...natürlich muss das Unternehmen für den Schaden aufkommen...
So einfach ist das nicht. Das wird sicher in einem Rechtsstreit enden. Denn warum das Erdreich sich abgesenkt hat, wird ein Sachverständiger prüfen müssen. Denkbar ist z. B. auch eine Absenkung des Grundwasserpegels. Das hatten viele dort, wo ich einmal ein Häuschen gebaut habe, weil nämlich die Wasserwerke anfingen, ihr Wassergewinnungsgebiet zu vergrößern. und plötzlich hatten hunderte von Häusern Setzrisse.
So einfach ist das nicht. Das wird sicher in einem Rechtsstreit enden. Denn warum das Erdreich sich abgesenkt hat, wird ein Sachverständiger prüfen müssen. Denkbar ist z. B. auch eine Absenkung des Grundwasserpegels. Das hatten viele dort, wo ich einmal ein Häuschen gebaut habe, weil nämlich die Wasserwerke anfingen, ihr Wassergewinnungsgebiet zu vergrößern. und plötzlich hatten hunderte von Häusern Setzrisse.
Setzungsschäden durch fallenden Grundwasserspiegel sind in der Fassade sichtbar, Fallrohre haben ein gewisse Spiel, bevor diese aufbrechen müsste sich das gesamte Haus schon um einige cm gesetzt haben, daher meine Einschätzung. Generell ist der Unternehmer während der Gewährleistung zur Ermittlung und ggf. Beseitigung der Schadensursache verpflichtet, sofern er sie verursacht hat.