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Gast

Steuer-Neubauwohnung

Wenn eine Neubau-Wohnung 3 Jahre vermietet war, kann danach der Eigentümer selber einziehen ohne steuerlich für die Erstabschreibung zu zahlen?
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Antworten (4)
StechusKaktus
Bei Bauantrag/Kaufvertrag ab 30.7.1981 bis zum 28.2.1989 und ab 1.1.1996 (ab 1.3.1989 bis zum 31.12.1995 siehe Klammerzusätze) beträgt der AfA-Satz in den ersten 8 Jahren (4 Jahren) jeweils 5,0 % (7,0 %), in den folgenden 6 Jahren jeweils 2,5 % (5,0 %, in den anschließenden 6 Jahren jeweils 2,0 %) und in den folgenden 36(24) Jahren jeweils 1,25 % (1,25 %). Abgeschrieben wird damit über 50(40) Jahre.
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Meyerhuber
Wo hat denn Katkus Seine Wissenschaft abgeschrieben, bzw. kopiert und eingefügt?
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StechusKaktus
Danke für die Blumen. Tatsächlich habe ich recht sinnentleert irgend einen link hineinkopiert, um damit auf leicht ironische Art deutlich zu machen, dass die Frage derart unpräzise, mit fehlerhafter Terminologie und mit zu wenig Informationen gestellt wurde, dass eine sinnvolle Beantwortung nicht möglich ist.
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micle
Sicher, das geht auch schon nach einem Jahr oder nach 2 Jahren, die Wohnung sollte jedoch während dieser Zeit überwiegend vermietet gewesen sein, das Finanzamt wird sonst unterstellen, daß es nur um die Abschreibung ging und kein Interesse an einer Vermietung bestand.
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