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Wie genau funktioniert eine elektronische Unterschriftt? Ist die genauso gültig wie eine richtige Unterschrift?
d) die eingescannte Unterschrift wird als Bild in ein Word-Dokument eingefügt und ausgedruckt, per Computer gefaxt oder als E-Mail-Anhang gemailt oder das Bild wird in eine html-Mail einfügt und dann gemailt.
- erfüllt nicht die gesetzliche Schriftform (auf dem Dokument (Fax, E-Mail) befindet sich nur die Kopie der Unterschrift; ihr Original befindet sich nur auf dem Blatt, von dem die Unterschrift zuvor irgendwann einmal eingescannt wurde; auch wenn das Word-Dokument nur einmal ausgedruckt wird, also selbst das Original ist)
- erfüllt die Textform nach § 126b BGB, wichtig z. B. für die Widerrufserklärung im Fernabsatz, z. B. bei Kauf im Internet (da genügt aber auch schon, wenn am Ende der E-Mail der Name einfach auf der Tastatur getippt wird)
- erfüllt evtl. eine nur vertraglich geforderte Schriftform. Das ist ABER Auslegung und im Einzelfall recht schwierig zu ermitteln.
Wie genau funktioniert eine elektronische Unterschriftt? Ist die genauso gültig wie eine richtige Unterschrift?
c) handschriftlich mit einem Stick auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm geleistete Unterschrift (z. B. auf Geräten, die der DHL- oder UPS-Bote dabei hat; die Geräte an den SB-Kassen der Supermärkte, an denen man seine EC-Zahlung oder Kreditkartenzahlung bestätigt)
- nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt
- erfüllt zurzeit wohl nicht die gesetzlich geforderte Schriftform
- kann aber einer nur vertraglich geforderten Schriftform genügen
- wird manchmal akzeptiert, wo man früher auf Papier unterschreiben musste
Wie genau funktioniert eine elektronische Unterschriftt? Ist die genauso gültig wie eine richtige Unterschrift?
Das kommt drauf an. Es gibt drei verschiedene Arten: Allgemeine-, Fortgeschrittene- und qualifizierte Signatur.
a) die qualifizierte elektronische Signatur
- ist vom Gesetzgeber als Ersatz der handschriftlich und eigenhändig auf Papier geleisteten Unterschrift gedacht
- dazu benötigt man eine Signaturkarte (z. B. den neuen E-Personalausweis, wenn man die Funktion mitbestellt) und ein an den Computer angestöpseltes Lesegerät
- gesetzlich geregelt im Signaturgesetz
- kann die Schriftform ersetzen, § 126 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, z. B. Erklärung Bürge zu werden
b) Die einfache elektronische Signatur
- ersetzt nicht die Schriftform
- erfüllt nur die Textform nach § 126b BGB
Atomabfall in der Asse
Hihi. Du weißt es wohl noch gar nicht: Die Fässer wurden so sicher eingelagert, dass man sie gar nicht mehr rausholen kann.
http://www.stern.de/panorama/atommuelllager-asse-ii-muell-ist-vermutlich-nicht-mehr-rueckholbar-1765997.html
unerlaubte e-mails
Gar nicht. Da hilft nur eine neue E-Mail-Adresse (für eine begrenzte Zeit).
Oder ein guter Spam-Filter!
Welche Zeugnisse gehören in eine Bewerbung als Altenpfleger?
Am wichtigsten ist natürlich das Abschlusszeugnis deiner 3jährigen Ausbildung nach Altenpflegegesetz. Danach kommen die Beurteilungen aus den Praktika.
Wenn du hast natürlich auch Fortbildungsnachweise!
Zeugnisse aus anderen Bereichen sind weniger wichtig.
Die Bezahlung als Altenpfleger ist mies (ca. 1800 bis 2000 Brutto) und die Zahl der Bewerber dementsprechend gering. Da wird meistens nicht so genau hingeschaut.
Aber das sollte alles auch in der Ausbildung zumindest mal angesprochen worden sein...
Bedingungsloses Grundeinkommen - Wozu?
Hinter dieser Forderung steckt ein anderes Menschenbild:
Der Mensch ist nicht von Natur aus faul, sondern möchte sich gerne verwirklichen. D.h. einer Arbeit nachgehen, die ihm Spaß macht und erfüllt.
Wenn man nicht mehr unbedingt auf das Geld verdienen angewiesen ist, kann man es sich auch leisten einer "Brotlosen Kunst" nachzugehen (Z.B. Künstler).
Das Gegenargument ist, dass dann bestimmte Arbeiten von Niemandem gemacht werden, wenn man die Arbeitslosen durch Leistungskürzungen nicht dazu zwingt.
Welche der beiden Sichtweisen richtig ist, kann niemand sagen, weil es noch niemend ausprobiert hat.
Es ist also (wie so vieles) letztlich eine Glaubensfrage.
Hundesteuer
Für die Entfernung der Haufen ist der Halter selber zuständig!
Die Hundesteuer kann damit nichts zu tun haben!
beta-Blocker
Wenn du seit 1,5 Jahren keine Nebenwirkungen hattest ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass jetzt welche auftauchen.
Oder hast du das Präparat gewechselt?